Selbstzahler
Als Selbstzahler können Sie das Honorar im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung (Aufwendungen für die Gesundheit und die Gesunderhaltung) geltend machen. Die aktuellen Preise erfahren Sie bei uns persönlich.
Förderung nach § 35 a SGB VIII
Unter bestimmten Bedingungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII bei den örtlichen Jugendämtern zu stellen. Wird der Antrag dafür genehmigt, trägt das Jugendamt die Kosten einer außerschulischen Förderung/Therapie. Der Gesetzgeber setzt hierbei eine seelische Behinderung voraus, von der die Betroffenen bedroht sind und die mit einem ärztlichen Gutachten belegt werden muss. Die PLT ist eine durch das Kreisjugendamt Fürth, das Jugendamt Fürth anerkannte lerntherapeutische Facheinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Schulproblemen, Lese-/Rechtschreibschwäche (LRS), Rechenschwäche (RS) oder Aufmerksamkeitsstörungen (ADHS/ADS).